Wer heute international denkt, sollte seine Marke auch international schützen. Besonders effizient ist das über die sogenannte IR-Markenanmeldung – ein System, das es ermöglicht, mit nur einem Antrag Markenschutz in vielen Ländern gleichzeitig zu beantragen. Wie das funktioniert, zeigt unser Beispiel eines wachsenden Modeunternehmens, das seinen Markenauftritt weltweit absichern will.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihren Namen oder ihr Produkt international vermarkten möchten, ist die IR-Markenanmeldung eine der effizientesten Schutzstrategien. Mit der richtigen anwaltlichen Begleitung ist der Weg durch die internationalen Behörden schlank, klar und rechtlich belastbar. So wird aus einer kreativen Idee eine global geschützte Marke.
Beispiel: Ein Modelabel mit dem Namen „LUMAÉ“
Die Designerin Ana gründet das nachhaltige Modelabel „LUMAÉ“. Nach erfolgreichem Start in Deutschland möchte sie ihre Kollektion in weiteren Märkten anbieten – zunächst in Frankreich, Italien, den USA und Südkorea. Sie ist stolz auf ihren Markennamen und möchte verhindern, dass jemand anderes ihn nutzt – besonders im Ausland. Deshalb entscheidet sie sich für eine IR-Markenanmeldung.
So läuft der Schutzprozess ab – Schritt für Schritt
- Anmeldung der Basismarke in Deutschland
Zunächst lässt Ana ihre Marke „LUMAÉ“ beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eintragen. Diese nationale Marke bildet die Grundlage für die internationale Erweiterung über das IR-System. - Mandat an eine Markenrechtskanzlei
Ana beauftragt eine Kanzlei mit Erfahrung im internationalen Markenrecht. Sie möchte Schutz für Frankreich, Italien, die USA und Südkorea beantragen – ohne in jedem Land einzeln aktiv werden zu müssen. - Einreichung der IR-Markenanmeldung
Die Kanzlei reicht über das DPMA eine internationale Registrierung bei der WIPO (World Intellectual Property Organization) ein. Diese basiert auf der deutschen Basismarke – und enthält alle Zielländer, in denen Ana Schutz möchte. - Prüfung in den Zielstaaten
Die WIPO leitet die Anmeldung automatisch an die nationalen Markenämter weiter. Diese prüfen individuell, ob es Gründe gibt, die Marke abzulehnen (z. B. ähnliche bestehende Marken). Die Kanzlei überwacht den Prozess und übernimmt bei Rückfragen oder Einwänden die Kommunikation. - Eintragung und Schutz – alles aus einer Hand
Nach einigen Monaten erhält Ana positive Rückmeldungen: Die Marke „LUMAÉ“ ist nun in allen gewünschten Ländern eingetragen – mit nur einem zentralen Antrag, einer Sprache und einem einheitlichen Ablauf.
Vorteile der IR-Markenanmeldung
- Zentrale Verwaltung statt Einzelsysteme
- Kosteneffizienter als mehrere nationale Anmeldungen
- Flexibel erweiterbar: Weitere Länder können später ergänzt werden
- Rechtssicherheit durch internationalen Markenschutz